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Das Kind
Name:Vorname:
Straße:PLZ / Wohnort:
ggf. Ortsteil:politische Gemeinde:
Geburtsdatum:männlich     weiblich     divers  
Konfession:Staatsangehörigkeiten:
wird zur Aufnahme in die Kindertageseinrichtung Kinderhort Don Bosco angemeldet.

Die Eltern / Personensorgeberechtigen des Kindes sind:
 Elternteil 1 oder
Personensorgeberechtigte(r)
Elternteil 2 oder
Personensorgeberechtige(r)
Name, Vorname:
Straße:
PLZ / Wohnort:
ggf. Ortsteil:
Telefon:
E-Mail:
Geburtsort / Land:
Arbeitgeber (freiwillige Angabe):


Folgende Betreuungszeiten werden im Rahmen der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung gewünscht. Soll Ihr Kind an einem Tag nicht betreut werden, so lassen Sie die dementsprechenden Eingabefelder bitte leer.
 Schulzeit     Ferien
 vonbis    vonbis
Montag Uhr Uhr     Uhr Uhr
Dienstag Uhr Uhr     Uhr Uhr
Mittwoch Uhr Uhr     Uhr Uhr
Donnerstag Uhr Uhr     Uhr Uhr
Freitag Uhr Uhr     Uhr Uhr


Das Kind soll am Mittagessen teilnehmen:
Montag    Dienstag    Mittwoch    Donnerstag    Freitag   

Das Kind bedarf auf Grund einer bestehenden körperlichen / seelischen Behinderung einer besonderen Förderung in der Kindertageseinrichtung: nein     ja  

Weitere - freiwillige - Angaben zur Betreuung:


Ich/Wir willige/n ein, dass die angegebenen Datein in Datenverarbeitungsanlagen gespeichert und verarbeitet werden. Die Vorschriften des Datenschutzes werden hierbei beachtet.

Ich/Wir willige/n ein, dass die Kindertageseinrichtung zu Planungszwecken der Kommune des Wohnsitzes des Kindes folgende Daten übermittelt: Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kindes, Zu- oder Absage eines Betreuungsplatzes.

Ein Anspruch auf Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung entsteht erst mit Abschluss des Bildungs- und Betreuungsvertrages zwischen den Eltern / Personensorgeberechtigte(n) und dem Träger der Einrichtung.

Es wird darauf hingewiesen, dass es zum gesetzlichen Schutzauftrag des Trägers der Kindertageseinrichtung bzw. des betreuenden Fachpersonals zählt, sich bereits zu Beginn des Besuchs der Einrichtung Kenntnis über den Entwicklungsstand des Kindes zu verschaffen und darauf hinzuwirken, dass das Kind die notwendige Früherkennungsuntersuchung wahrnimmt. Die ist Voraussetzung für eine individuelle Förderung des Kindes. Aus diesem Grund sind Träger bzw. beauftragtes Fachpersonal verpflichtet, sich bei Aufnahme die Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung von den Eltern / Personensorgeberechtigten nachweisen zu lassen.

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